Leistungen2019-03-25T14:58:38+00:00

Jeden ersten Mittwoch im Quartal:
Kennenlernabend für Eltern, Bekannte und Interessierte.
19.00 – 21.00 Uhr am Standort Lünen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

Alter: 16 Jahre
Definition: Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern bzw. Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern (max. Leermasse 350 kg). Max. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h – max. Hubraum 50 cm³ / Max. Leistung 4 kW.

Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki

Alter: 16 Jahre
Definition: Krafträder, Hubraum bis 125 cm³, Leistung bis 11 kW, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg bzw. Kraftfahrzeuge mit drei, symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Leistung bis zu 15 kW.

Ausbildungsfahrzeuge: Honda, KTM

Alter: 18 Jahre
Definition: Krafträder, Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg.

Ausbildungsfahrzeuge: Honda, KTM

Alter: 24 Jahre
Definition: Krafträder, Hubraum mehr als 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h bzw. Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einer Leistung von über 15 kW bzw. Kraftfahrzeuge mit drei, symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Leistung über 15 kW.

Ausbildungsfahrzeuge: Honda, KTM, Kawasaki, BMW

Besitz: Seit 2 Jahren Führerscheinklasse A2, Erweiterung auf A nur mit praktischer Prüfung.

Ausbildungsfahrzeuge: Honda, BMW

Besitz: Seit 2 Jahren Führerscheinklasse A1, Erweiterung auf A2 nur mit praktischer Prüfung.

Ausbildungsfahrzeuge: Honda, BMW

Alter: 18 Jahre
Definition: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg, max. 8 Personen (Fahrer ausgenommen), auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Anhänger über 750 kg zulässig bei zG der Fahrzeugkombination von max. 3.500 kg.

Ausbildungsfahrzeuge: VW Golf Sportsvan, VW Tiguan, VW Touareg

Alter: 18 Jahre, 17 bei BF17
Definition: Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Ausbildungsfahrzeuge: VW Golf Sportsvan, VW Tiguan, VW Touareg

Alter: 18 Jahre
Definition: KFZ der Klasse B mit Anhänger zwischen 750 – 3.500 kg zG.

Ausbildungsfahrzeuge: VW Golf Sportsvan, VW Tiguan, VW Touareg

Alter: 18 Jahre
Definition: KW, Gesamtmasse zw. 3.500 und 7.500 kg, max. 8 Personen (Fahrer ausgenommen), mit Anhänger bis 750 kg zG.

Ausbildungsfahrzeuge: MAN

Alter: 18 Jahre
Definition: Fahrzeug der Klasse C1 oder B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger. Max. Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg (B) bzw. über 3.500 kg (C1). Max. 12.000 kg zG in der Kombination.

Ausbildungsfahrzeuge: MAN

Alter: 21 Jahre
Definition: LKW über 3.500 kg Gesamtmasse, ansonsten siehe C1.

Ausbildungsfahrzeuge: MAN

Alter: 21 Jahre
Definition: Fahrzeuge der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zG.

Ausbildungsfahrzeuge: MAN

Alter: 16 Jahre bei 40 km/h | 18 Jahre bei 60 km/h
Definition: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (Bis zum 18. Lebensjahr max. 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger).

Ausbildungsfahrzeuge: Fremdfahrzeuge

Alter: 16 Jahre
Definition: Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft, bis 40 km/h, mit Anhänger 25 km/h bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger.

Keine praktische Ausbildung und Prüfung, nur theoretische Ausbildung und Prüfung.

Checkliste Führerscheinanmeldung

Diese Unterlagen müssen vor der Prüfung – und wenn’s schnell gehen soll schon bei der Anmeldung – vorgelegt werden. Wir brauchen sie, um für unsere Fahrschüler beim Straßenverkehrsamt den Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis stellen können.

  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt

  • Passfoto 3,5 x 4,5 cm (biometrisch)

  • Kopie des Personalausweises

  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)

Begleitetes Fahren
mit 17

Noch nicht 18 Jahre und Teilnahme am Programm „Fahren mit 17“ gewünscht? Es wird ein Begleiter benötigt, der die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • Begleiter ist mindestens 30 Jahre alt
  • Begleiter hat seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B oder alte Klasse 3
  • Begleiter hat nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg

Fahrstunden dürfen ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher gemacht werden.

Preise

Sie haben Interesse daran, Ihre Führerscheinausbildung bei uns zu absolvieren, möchten aber gerne noch detaillierte
Informationen zu den Preisen erhalten?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Fahrschulwechsel
– was tun?

Sie fühlen sich nicht wohl in Ihrer Fahrschule?
Sie fühlen sich von Ihrer Fahrschule im Stich gelassen oder nicht gut betreut?
Sie meinen, keine Fortschritte zu machen?
Womöglich haben Sie die Fahrausbildung abgebrochen und befürchten, die Ausbildung nicht zu schaffen?
Sie denken, ein Fahrschulwechsel ist nicht so einfach möglich und kostet viel Geld?

Was jetzt zu tun ist:

Als erstes vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Ein Fahrschulwechsel ist völlig unproblematisch. Alle Leistungen, die Sie in einer anderen Fahrschule absolviert haben, werden Ihnen selbstverständlich angerechnet. Die Formalitäten erledigen wir gerne für Sie, so können Sie sich in Ruhe Ihrer Fahrausbildung widmen.

Aufbauseminar ASF

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht  Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.